Abschlüsse und Leistungsbewertung
Wir begleiten unsere Schüler:innen zu anerkannten schulischen Abschlüssen. Welche Abschlüsse unsere Schüler:innen auf der Martin-Buber-Schule erreichen können, finden Sie auf dieser Seite.
Abschlüsse
Im Bildungsgang Hauptschule können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Erster Schulabschluss nach Klasse 9
- Erweiterter erster Schulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10
- Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 (mit Qualifikation für die Teilnahme an der gymnasialen Oberstufe)
Im Bildungsgang Lernen können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Abschluss im Bildungsgang Lernen nach Klasse 10
- Ein dem Ersten Schulabschluss vergleichbarer Abschluss
Schüler*innen, die keinen Abschluss erworben haben, verlassen die Schule mit einem Abgangszeugnis.
Leistungsbewertung und Zeugnisse
Bildungsgang Hauptschule:
Grundlage der Leistungsbewertung sind die curricularen Vorgaben für die jeweiligen Stufen im Bildungsgang der Hauptschule.
Die Schüler*innen erhalten halbjährlich Notenzeugnisse. Das Nichterfüllen der Leistungsanforderung führt in der Regel zu einer Nichtversetzung (außer in Klasse 5). Auf dem Zeugnis wird der vorhandene sonderpädagogische Unterstützungsbedarf vermerkt.
Bildungsgang Lernen:
Im Bildungsgang Lernen werden der individuelle Leistungsstand und die erworbenen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers beschrieben.
Die Schüler:innen im Bildungsgang Lernen erhalten ebenfalls halbjährlich ein Zeugnis. Auf diesem Zeugnis werden die erreichten Kompetenzen beschrieben und bewertet. Noten erhalten Schüler:innen im Bildungsgang Lernen nicht.
Nachteilsausgleich
Ein Nachteilsausgleich stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler bei Leistungsnachweisen und Prüfungen keinen Nachteil aufgrund einer sprachlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfahren. Ziel ist es, faire Bedingungen zu schaffen, ohne die fachlichen Anforderungen zu verändern.
Nachteilsausgleiche gelten für Schülerinnen und Schüler in Bildungsgängen der Allgemeinen Schule. Sie werden individuell festgelegt, dokumentiert und im Förderplan festgehalten. Über Nachteilsausgleiche bei zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 entscheidet die Schulleitung auf Grundlage der bisherigen Fördermaßnahmen.
Nachteilsausgleiche können z.B. sein:
- Arbeitszeitverlängerung
- Sprachliche Anpassung der Aufgaben
- Stärkere Strukturierung in der Darstellung der Aufgaben
- Reiz- und ablenkungsarme Arbeitsplatzumgebung
- Einsatz technischer Hilfsmittel
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Informationen zu Bildnachweisen
Nähere Informationen zu Bildnachweisen finden Sie im Impressum.